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Honorarvereinbarung

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen in Bayern

Die AOK Bayern schließt mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) jährlich eine Vereinbarung über die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen. Weitere Vertragspartner sind die Landesverbände der Krankenkassen (AOK, BKK, IKK, LKK und Knappschaft) und die Ersatzkassen.

Die KVB hat Regelungen und Informationen zm Honorar für Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Bayern auf ihrer Website zusammengestellt.

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