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Vertrag

Ambulantes Operieren in Bayern

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus - (AOP-Vertrag)
Stand:
04.12.2009
Inkrafttreten:
01.01.2010
Vertragspartner:
GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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