Integrierte Versorgung: Vertrag Katarakt
Dieser Vertrag regelt eine indikationsbezogene, fallabschließende Behandlung zur operativen Therapie des Grauen Stars. Die Behandlung erfolgt sektorenübergreifend. Hierbei wirken niedergelassene operierende, nicht operierende Augenärzte und augenärztliche Abteilungen von Kliniken an der Leistungserbringung mit.
Ziel des Vertrags: Verzahnung der teilnehmenden Leistungserbringer
Der Abschluss von Verträgen zur integrierten Versorgung war bis Juli 2015 möglich. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ist diese Vertragsform durch die „Besondere Versorgung“ ersetzt worden.
Ziel des Vertrages ist es, die Verzahnung aller an der Versorgungskette bei ambulanten und stationären ophthalmochirurgischen Eingriffen teilnehmenden Leistungserbringer (sektorenübergreifend) zu fördern. Die Zusammenarbeit aller am Behandlungsprozess Beteiligten wird intensiviert. Damit wird eine lückenlose, qualitativ hochwertige patientenorientierte Behandlung der Versicherten erreicht. Hier haben die vertragsärztlich tätigen operierenden Augenärzte die Aufgabe, die Patienten in die entsprechende Versorgungsform zu steuern. Damit wird den Patienten eine optimale Ergebnisqualität gesichert.
Grauer Star: Operation lässt sich in den meisten Fällen vermeiden
Die operative Therapie des Grauen Stars kann in den meisten Fällen durch eine ambulante Operation versorgt werden. Liegen in der Person des Patienten allerdings besondere Umstände vor, so ist eine stationäre Erbringung dieser Leistung angezeigt.