Fachportal für Leistungserbringer

Datenaustauschverfahren Pflege

Geltungsbereich

Das  Datenaustauschverfahren nach § 105 SGB XI bezieht sich auf

  • Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI
  • Beratungsbesuche gem. § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Entlastungsleistungen gem. § 45 b SGB XI

Pflegesachleistungen, Beratungsbesuch und Entlastungsbetrag

Das aktuelle Gebührenpositionsnummernverzeichnis erhalten Vertragspartner nach Abschluss der Vergütungsvereinbarungen von der AOK Baden-Württemberg.

Dokumente der AOK Baden-Württemberg

Zuständigkeit richtet sich nach Vertragspartnersitzes

Seit Februar 2009 hat jeder Vertragspartner bei der Abrechnung nur noch einen Ansprechpartner und Rechnungsadressaten bei der AOK Baden-Württemberg. Grundsätzlich richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort des Vertragspartnersitzes. In der nach Postleitzahlen geordneten Übersicht finden die Leistungserbringer die für sie zuständigen Ansprechpartner und Rechnungsadressaten.

Ab dem 1. Juli 2018 ist bei der Abrechnung von Leistungen der Pflege das Institutionskennzeichen 186710503 zu verwenden. Stand 05.06.18

Dokumente der AOK Baden-Württemberg

Kontakt zu Ihrer AOK Baden-Württemberg

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten