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Bundesweite Regelungen zum Datenaustausch

Leistungen der Pflegeversicherung

Für die Leistungen der Pflegeversicherung sind die Regelungen zum bundeseinheitlichen Abrechnungsverfahren und zur Umsetzung des Datenträgeraustauschs nach § 105 SGB XI in der einvernehmlichen Festlegung zu finden.

Zu den technischen Anlagen für den Leistungsbereich der Pflegeversicherung

Dokumente der AOK Baden-Württemberg

Häusliche Krankenpflege

Die Einzelheiten zum Inhalt und der Form des Abrechnungsverfahrens für die häusliche Krankenpflege beinhaltet die Richtlinie der Spitzenverbände der Krankenkassen (§ 302 SGB V).

Zu den technischen Anlagen für den Bereich häusliche Krankenpflege

Dokumente der AOK Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Datenaustausch

Detaillierte Informationen zum Krankenkassenkommunikationssystem (KKS) sind in den Richtlinien für den Datenaustausch im Gesundheits- und Sozialwesen enthalten.

Weitere Informationen zum elektronischen Datenaustausch sowie technische Anlagen hat der GKV-Spitzenverband auf seiner Internetseite zusammengestellt.

Dokumente der AOK Baden-Württemberg