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Beantragung eines Institutionskennzeichens (IK)

Bundeseinheitliche Identifizierungsnummer

Das Institutionskennzeichen (IK) ist eine bundeseinheitliche Identifizierungsnummer für den Datenverkehr mit den Trägern der Sozialversicherungen. Es ist Bedingung für die Zulassung zum Leistungsanbieter. Das IK muss durch die Leistungsanbieter selbst bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE·IK) schriftlich beantragt werden. E

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