Guten Tag,
wir wollen eine Mitarbeiterin geringfügig beschäftigen, die seit 2006 eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt und seit 2019 eine geringfügige Beschäftigung.
Grundsätzlich bestent in der Beschäftigung bei uns Steuerpflicht und Sozialversicherungspflicht in KV, PV und RV als zeitlich zuletzt aufgenommene geringfügige Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung.
Die Mitarbeitern befindet sich allerdings in der Hauptbeschäftigung in Elternzeit.
Verändert das die Beurteilung der Beschäftigung?
Vielen Dank, Mit freundlichen Grüßen