Liebes Expertenteam,
wir haben eine Mitarbeiterin, die bei uns bis einschl. 30.06.2024 geringf. B. war (Haupttätigkeit bei einen anderen AG).
Seit dem 01.07.2024 ist sie bei uns SVpflichtig und wiederum bei ihrem ursprünglichen AG auf geringf. Basis.
Zum Jahreswechsel haben wir die Information erhalten, dass eine GKV Monatsmeldung abzusetzen ist. Hier hat sich herausgestellt, dass der andere AG sie auch SVpflichtig abgerechnet hat. Eine Korrektur wird jedoch nicht mehr vorgenommen.
Für die Bewertung des JAEG ist jetzt in Frage zu stellen, wie die Umsetzung hierzu erfolgen muss:
-Entgeltmeldung vom anderen AG heranziehen? Allerdings ist hier nicht ersichtlich, inwieweit es sich um das reguläre Entgelt handelt
-die Mitarbeiterin würde mit beiden Einkommen über die JAEG kommen
-sie hat jetzt mit ihrem AG RS vorgenommen, dass sie ab 01.03.2025 tatsächlich auch als geringf. B. abgerechnet wird
Wie ist hier die Beurteilung für das Jahr 2025 vorzunehmen?
Grundlegend ist eine Betrachtung mit dem Entgelt von Dezember/Januar heranzuziehen, wenn sie jedoch ab 01.03.2025 jetzt von dem anderen AG auf geringf. B. umgestellt wird - wie fließt das bei der Beurteilung, die wir jetzt vornehmen (früher war leider nicht möglich) mit ein?
Danke vorab.