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  • 01
    Zuzahlung AG private KV/PV Vorstand

    Wenn in den Dienstverträgen unseres Vorstandes steht, die Zuzahlung zur privaten KV erfolgt wie bei Arbeitnehmer bis zur Bemessungsgrenze in der KV ist dieser Zuschlag doch trotzdem auf den Beitrag, welchen das Vorstandmitglied an seine private Krankenversicherung zahlt beschränkt?

    Sollte die mögliche Beitragsbemessungsgrenze der KV höher sein, entsteht dann hier ein geldwerter Vorteil?

    Dieser Bereich könnte auch Gegenstand einer SV Prüfung sein?

  • 02
    RE: Zuzahlung AG private KV/PV Vorstand

    Guten Tag,
     
    Beschäftigte, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Beitragszuschuss ihres Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber trägt dabei - ausgehend vom aktuell geltenden gesetzlichen Beitragssatz - grundsätzlich die nach dem Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung zu bemessende Beiträge zur Hälfte, maximal aber die Hälfte des tatsächlichen Beitrags als Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Dabei fällt maximal der Höchstzuschuss an, den Sie auch freiwillig gesetzlich krankenversicherten Mitarbeitenden zahlen würden. 2025 sind das maximal 471,32 Euro in der KV und 99,23 in der PV pro Monat.
     
    Zahlt der AG einen höheren Zuschuß als gesetzlich vorgeschrieben, ist der Differenzbetrag steuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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