Wenn in den Dienstverträgen unseres Vorstandes steht, die Zuzahlung zur privaten KV erfolgt wie bei Arbeitnehmer bis zur Bemessungsgrenze in der KV ist dieser Zuschlag doch trotzdem auf den Beitrag, welchen das Vorstandmitglied an seine private Krankenversicherung zahlt beschränkt?
Sollte die mögliche Beitragsbemessungsgrenze der KV höher sein, entsteht dann hier ein geldwerter Vorteil?
Dieser Bereich könnte auch Gegenstand einer SV Prüfung sein?