Ein weiterbeschäftigter Rentner erhält von uns einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Laut seinem Rentenbescheid erhält er auch einen Zuschuss zu seiner Rente. Muss dieser Zuschuss nun auf unseren Zuschuss mit angerechnet werden ? Insgesamt erhält er ja nun zu viel Zuschuss. Oder wird beides getrennt betrachtet? Gibt es hier eine gesetzliche Regelung.
In unserer DA ist folgendes hinterlegt.
"Für privat krankenversicherte AN, die eine Altersrente beziehen, sind die KV-Beiträge aus
dem Entgelt vorrangig und getrennt von den KV-Beiträgen aus der Rente zu berechnen und
zahlen. Dies ergibt sich bei analoger Anwendung der Bestimmungen für pflicht- bzw. freiwil-
lig versicherte Rentner, da es an einer speziellen gesetzlichen Regelung fehlt. Auch wenn
dem Versicherten dadurch ein Vorteil beim KV-Zuschuss entsteht, weil im Ergebnis der Zu-
schuss aus dem Entgelt und der Rente insgesamt einen „zu hohen“ Beitragszuschuss
ergibt, ist dies hinzunehmen" (muss ggf. angepasst werden)
Das würde dann bedeuten, der Zuschuss zur Rente wird nicht mit angerechnet?