Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Zuschuss zum Mutterschutz berechnen, die Basismonate geringfügig mit Pauschalsteuer, jetzt Vollzeit beschäftigt

    Liebes Expertenteam,

    wir müssen eine manuelle Berechnung für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erstellen. Im Berechnungszeitraum war unsere Mitarbeiterin geringfügig entlohnt mit Beitragsgruppe 6500 und Pauschalsteuer. Nun wurde die Arbeitszeit genau von Beginn Mutterschutz auf Vollzeit erhöht. Als Basis für die Berechnung müssen wir die aktuellen Einkünfte nehmen. Für die gesetzlichen Abzüge (Steuer und Sozialversicherungsbeiträge) die Merkmale vom Berechnungszeitraum (6500 und Pauschalsteuer).

    Brutto wären es 5.409,33 Euro davon keine Sozialversicherungsbeiträge und Berechnung Steuer mit Pauschalsteuer? Dann würde die Mitarbeiterin einen sehr hohen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten. Oder bleibt es bei der Berechnung bei dem Entgelt der Geringfügigkeit ?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung

    Skadi

  • 02
    RE: Zuschuss zum Mutterschutz berechnen, die Basismonate geringfügig mit Pauschalsteuer, jetzt Vollzeit beschäftigt

    Hallo Skadi,

    in Ihrem Sachverhalt ist nach unserer Einschätzung vordergründig zu klären, ob durch die „massive Erhöhung“ des Arbeitsentgelts ab dem Beginn des Mutterschutzes ein krankenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung begründet wird. 

    Die Sozialversicherungspflicht ist grundsätzlich von zwei Faktoren abhängig: dem Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses durch tatsächliche Arbeitsaufnahme und der Zahlung von Arbeitsentgelt.
     
    Aufgrund dessen ist es für uns zunächst nicht nachvollziehbar, inwieweit während einer geringfügig entlohnten Beschäftigung „genau“ zum Beginn des Mutterschutzes eine solch massive Erhöhung des Arbeitsentgelts ohne Ausübung einer tatsächlichen Arbeitsleistung mit der betroffenen Mitarbeiterin vereinbart werden kann, da dem Arbeitgeber die Kenntnis der Schwangerschaft bereits bekannt gewesen sein „müsste“.
     
    Vorsichtig formuliert könnte bei der von Ihnen geschilderten Konstellation zumindest der Verdacht einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung aufkommen.
     
    Daher empfehlen wir Ihnen, zur abschließenden Klärung des Sachverhalts die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren.
     
    Die Frage, ob der Arbeitgeber zur Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld verpflichtet ist und die Ermittlung der Zuschusshöhe betrifft das Arbeitsrecht, zu dem wir im Rahmen dieses Forums keine weitere Stellungnahme geben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.