Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Berechnungsgrundlage bei der Berechnung des AG-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.
Unsere Mitarbeiterin geht im September in den Mutterschutz, d.h. ich würde den Zuschuss aus dem Netto der Monate Juni bis August berechnen. Allerdings wurde in zwei dieser Monate ihr Gehalt gekürzt, da sie aufgrund von Kindkrank-Tagen nicht gearbeitet hat und wir bei Kindkrank keine Entgeltfortzahlung leisten.
Ist die Kürzung aufgrund der Kindkrank-Tage bei der Berechnungs des Mutterschaftszuschusses zu berücksichtigen? Oder ist als Grundlage das Netto zu nehmen, das sie ohne Kindkrank-Tage bekommen hätte?