Expertenforum - Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

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  • 01
    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zur Berechnungsgrundlage bei der Berechnung des AG-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.

    Unsere Mitarbeiterin geht im September in den Mutterschutz, d.h. ich würde den Zuschuss aus dem Netto der Monate Juni bis August berechnen. Allerdings wurde in zwei dieser Monate ihr Gehalt gekürzt, da sie aufgrund von Kindkrank-Tagen nicht gearbeitet hat und wir bei Kindkrank keine Entgeltfortzahlung leisten.

    Ist die Kürzung aufgrund der Kindkrank-Tage bei der Berechnungs des Mutterschaftszuschusses zu berücksichtigen? Oder ist als Grundlage das Netto zu nehmen, das sie ohne Kindkrank-Tage bekommen hätte?

  • 02
    RE: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Gemäß § 21 Abs. 1 MuSchG bleiben Zeiten unverschuldeter Arbeitsversäumnis bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld unberücksichtigt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
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