Expertenforum - Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

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  • 01
    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    eine Mitarbeiterin, die seit Beginn der Beschäftigung zusätzlich zum Gehalt einen Zuschuss zum Jobticket erhalten hat, kommt nun in den Mutterschutz.

    Der Zuschuss zum Jobticket wurde monatlich steuer- und sv-frei ausgezahlt.

    Wird beim Durchschnittsverdienst zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld das Jobticket mit berücksichtigt oder nur das Gehalt?

    Falls das Jobticket berücksichtigt wird: Die Auszahlung erfolgte ja ohne Abzüge, muss ich den Betrag dann fiktiv auf ein Netto herunterrechnen, dass sich bei steuer- und sv-pflicht ergeben hätte, oder verbleibt es beim tatsächlichen Netto?

    Vielen Dank im Voraus.

  • 02
    RE: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

     
    Guten Tag,
     
    die Höhe des täglichen Mutterschaftsgeldes, das der Versicherten von der zuständigen Krankenkasse gezahlt wird, beträgt - sowohl bei Zugrundelegung einer Vollzeitbeschäftigung als auch bei Berücksichtigung einer Teilzeitbeschäftigung – jeweils 13 Euro.
     
    Ihre Frage zur „Berechnung“ des Mutterschaftsgeld- Zuschusses ist rein arbeitsrechtlicher Natur. Wir bitten um Verständnis, dass wir hierzu im Rahmen dieses Forums keine Stellungnahme abgeben können.
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Zuschuss zum Jobticket ist bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld zu berücksichtigen. Er fließt, so wie gezahlt, in das Nettoentgelt ein, welches Grundlage für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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