Sehr geehrtes Expertenteam,
eine Mitarbeiterin, die seit Beginn der Beschäftigung zusätzlich zum Gehalt einen Zuschuss zum Jobticket erhalten hat, kommt nun in den Mutterschutz.
Der Zuschuss zum Jobticket wurde monatlich steuer- und sv-frei ausgezahlt.
Wird beim Durchschnittsverdienst zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld das Jobticket mit berücksichtigt oder nur das Gehalt?
Falls das Jobticket berücksichtigt wird: Die Auszahlung erfolgte ja ohne Abzüge, muss ich den Betrag dann fiktiv auf ein Netto herunterrechnen, dass sich bei steuer- und sv-pflicht ergeben hätte, oder verbleibt es beim tatsächlichen Netto?
Vielen Dank im Voraus.