Hallo Experten,
eine Frage, was m.E. das Arbeitsrecht primär betrifft.
Eine Mitarbeiterin, die im Januar erstmalig in den Mutterschutz wechselt bekommt somit den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld mit festem Monatsentgelt aus den 3 Monaten Dezember, November + Oktober / 90 Tage berechnet.
Frage Nr.1.
Im Dezember wurde der betriebliche Lohnsteuerjahresausgleich, hier positiv, abgerechnet, bei der Ermittlung des Nettos der letzten 90 Tage für den Zuschuss bleibt dieser Lohnsteuerjahresausgleich aber m.E. außen vor, ansonsten würde dies ja den Zuschuss erhöhen, bitte um Bestätigung der Annahme.
Frage Nr.2.
Im Dezember wurde außerdem eine Inflationsausgleichsprämie steuer- und sv-frei bezahlt. Auch hier vermute ich, dass dies bei der Ermittlung des durchschn. Nettos der letzten 3 Monate außen vor bleibt. Per Gesetz bleiben ja "Einmalbezüge" sowieso außen vor, mir ist nur nicht zu 100% klar, ob die InflaAusglPrämie als Einmalbezug oder lfd. Bezug hier gewertet werden könnte.
Danke vorab!
VG
TOM_MGG