Sehr geehrtes Expertenteam,
eine Mitarbeiterin hat ihre Elternzeit auf Grund einer erneuten Schwangerschaft beendet. Der Arbeitgeber hat nun den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen.
Aus welchem Entgelt muss dies berechnet werden, wenn die Mitarbeiterin vor der ersten Schwangerschaft im Juli 2023 das letzte Mal Entgelt bezogen hatte. Nehme ich hier den gleichen Betrag wie beim AAG Antrag aus 2023? Oder muss ich hier mit neuen Werten, da es z.B. eine Tariferhöhung gab und auch die Steuer-u. SV-Beiträge sich geändert haben, die Angaben für die Erstattung Zuschuss Mutterschaftsgeld erfassen?
Danke für Ihre Rückmeldung