Expertenforum - Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

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  • 01
    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Hallo zusammen,


    eine Mitarbeiterin hat unb. Urlaub genommen. Wir haben daraufhin eine Abmeldung mit Grund "34" vorgenommen. Der unbezahlte Urlaub wurde exakt bis einen Tag vor Beginn der Schutzfrist genommen.


    Unb. Urlaub vom 05.06. bis 08.09.

    Beginn SF ab 09.09.


    Frage:

    Besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse?

    Besteht Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld?


    Lieben Dank!

  • 02
    RE: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Hallo Roberto,
     
    Frauen können unbezahlten Urlaub bis zum Tag vor Beginn der Schutzfrist mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Schwangerschaft während der Elternzeit eines Kindes eintritt und die Schwangere direkt im Anschluss an die Elternzeit unbezahlten Urlaub wegen der weiteren Schwangerschaft bis zum Beginn der neuen Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nehmen möchte.
     
    Demzufolge besteht in Fällen der von Ihnen beschriebenen Art nach unserem Verständnis
    grundsätzlich ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
     
    Dagegen sind bei der Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld arbeitsrechtliche Regelungen betroffen, zu denen wir im Rahmen dieses sozialversicherungsrechtlichen Forums keine weitere Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen (z.B. Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld) erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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