Expertenforum - Zuschuss private KV unter Jahresarbeitsentgeltgrenze Altersvollrentner

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  • 01
    Zuschuss private KV unter Jahresarbeitsentgeltgrenze Altersvollrentner

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir stellen einen Mitarbeiter ein, der privat versichert und bereits Altersvollrentner über der Regelaltersgrenze ist. Der Mitarbeiter kann aufgrund des Alters nicht mehr in die gesetzliche KV. Der Mitarbeiter erhält ein Entgelt unterhalb der jahresarbeistentgeltgrenze. Müssen wir in diesem Fall einen Zuschuss zur privaten KV zahlen.

    Vielen dank vorab für die Rückmeldung.

    Freundliche Grüße Katharina Becker

  • 02
    RE: Zuschuss private KV unter Jahresarbeitsentgeltgrenze Altersvollrentner

    Hallo Frau Becker,
     
    nach § 257 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V erhalten Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind oder die auf Grund von § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährige Arbeitnehmer) krankenversicherungsfrei oder die von der Versicherungspflicht befreit und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.
     
    Für die Pflegeversicherung gilt § 61 SGB XI.
     
    Der Zuschuss wird in Höhe des Betrages gezahlt, der sich bei Anwendung der Hälfte des Beitragssatzes nach § 241 und der nach § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen als Beitrag ergibt, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für seine Krankenversicherung zu zahlen hat.
     
    Da der Arbeitnehmer eine Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze erhält, ist zu beachten, dass der Beitragszuschuss nach dem ermäßigten Beitragssatz (§ 243 SGB V) zu berechnen ist (2024: 7,0%).
     
    Der Beitragsgruppenschlüssel lautet „0320“ (Personengruppenschlüssel „119“).
     
    Darüber hinaus besteht für den Arbeitnehmer ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss aufgrund des Bezuges der Altersrente gegenüber dem Rentenversicherungsträger.
    Die Tatsache, dass der Arbeitnehmer vom Rentenversicherungsträger einen Beitragszuschuss aufgrund seines Rentenbezuges erhält, hat auf die Höhe des Beitragszuschusses, den der Arbeitgeber im Rahmen der Beschäftigung zu zahlen hat, keine Auswirkungen.
     
    Da bei der konkreten Ermittlung des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung arbeitsrechtliche Regelungen betroffen sind, bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums hierzu keine weitere Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

     

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