Guten Tag,
wir beschäftigen einen Mitarbeiter, welcher als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert ist.
Der maximale Arbeitgeberzuschuss wird demnach in der Kranken- und Pflegeversicherung vollständig ausgeschöpft.
Darüber hinaus wurde uns nun erstmalig eine Bescheinigung eines privaten Krankenversicherungsinstituts über eine private Kranken- und Pflegezusatzversicherung nach § 257 SGB V sowie nach § 61 SGB XI vorgelegt.
Die freiwillige Krankenversicherung besteht weiterhin.
Unseres Erachtens kann kein kein Steuer- und Sozialversicherungsfreier Arbeitgeberzuschuss zu dieser privaten Kranken- und Pflegezusatzversicherung geleistet werden, da der maximale Arbeitgeberzuschuss bereits für die freiwillige Krankenversicherung geleistet wird.
Ist dies korrekt?
Vielen Dank.