Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben von einem Mitarbeiters eine Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung vorliegen, die auf die Ehefrau ausgestellt ist. Auf dieser Bescheinigung sind sowohl die Beiträge der Kinder als auch die unseres Mitarbeiters angegeben (KV und PV).
Kann diese Grundlage als Basis für den AG-Zuschuss unseres Mitarbeiters verwendet werden oder ist es in dem Fall so, dass die Ehefrau Anspruch auf 50% Zuschuss bis zur Höchstgrenze hat und unser Mitarbeiter keine Zuschüsse bekommt?
Gruß,
Jana Schaffrath