Expertenforum - Zuschuss private Krankenversicherung

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  • 01
    Zuschuss private Krankenversicherung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben von einem Mitarbeiters eine Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung vorliegen, die auf die Ehefrau ausgestellt ist. Auf dieser Bescheinigung sind sowohl die Beiträge der Kinder als auch die unseres Mitarbeiters angegeben (KV und PV).

    Kann diese Grundlage als Basis für den AG-Zuschuss unseres Mitarbeiters verwendet werden oder ist es in dem Fall so, dass die Ehefrau Anspruch auf 50% Zuschuss bis zur Höchstgrenze hat und unser Mitarbeiter keine Zuschüsse bekommt?

    Gruß,

    Jana Schaffrath

  • 02
    RE: Zuschuss private Krankenversicherung

    Guten Tag,
     
    nach § 257 Abs. 2 SGB V besteht für privat versicherte Beschäftigte ein Anspruch auf Beitragszuschuss für sich und seine Angehörigen.
     
    Angehörige in diesem Sinne werden bei dem Beitragszuschuss berücksichtigt, wenn sie grundsätzlich nach § 10 SGB V Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung haben.
     
    Als Nachweis des Beitrages zur privaten Krankenversicherung gilt auch eine Bescheinigung die gegebenenfalls auf die Ehefrau ausgestellt wurde, da Grundlage für den Beitragszuschuss nur eine tatsächliche private Versicherung ist.
     
    Insoweit können Sie die Ihnen vorgelegte Bescheinigung als Nachweis der privaten Krankenversicherung akzeptieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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