Ich habe eine MA, die vom 20.06. bis 26.09.2021 in Mutterschutz und danach in Elternzeit war. Sie beendet nun ihre Elternzeit vorzeitig, da sie erneut schwanger ist. Ich kann nicht einfach den bereits berechneten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auszahlen, da zwischenzeitlich dauerhafte Tariferhöhungen stattgefunden haben, die es zu berücksichtigen gilt. Nun meine Frage: Wird das neue Nettoentgelt zur Ermittlung des Zuschusses aufgrund der aktuellen oder der vorher vorhandenen Lohnsteuerabzugsdaten ermittelt (alte Lohnsteuerklasse IV / neue Lohnsteuerklasse V)?
Vielen Dank!