Hallo,
bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld werden ja die Entgelte aus den letzten drei Monate vor Schutzfristbeginn herangezogen.
Die Arbeitnehmerin hat sich in diesen Monaten Überstunden auszahlen lassen. Allerdings wurden die Überstunden nicht in diesem Zeitraum erarbeitet, sondern schon vor längerer Zeit.
Sind die Überstunden bei der Berechnung des Zuschusses zu berücksichtigen oder bleiben sie außen vor.
Vielen Dank vorab.