Sehr geehrtes Team,
ich hoffe, dass ich das Themengebiet für meine Anfrage richtig gewählt habe.
Unsere Mitarbeiterin ist geringfügig beschäftigt und erwartet Nachwuchs. Neben der geringfügigen Beschäftigung besteht noch eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber. Wie können wir den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ermitteln.
Wie berechne ich bei der geringfügigen Beschäftigung das Nettoentgelt? 'Grundsätzlich ist das Nettoentgelt bei einer gB gleich hoch wie das Bruttoentgelt (die Pauschalabgaben für Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pauschale Lohnsteuer werden von Arbeitgeber übernommen). Wie verhält es sich, wenn die Pauschale Lohnsteuer auf die Mitarbeiterin abgewälzt wird? Die Frage stellt sich, da unser Abrechnungsprogramm eine Auswertung für die Festsetzung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld bereitstellt. Bei dieser Aufwertung wird das Nettoentgelt so hoch ausgewiesen, wie das Bruttoentgelt. Beim Nettoentgelt wird also die abgewälzte pauschale Lohnsteuer nicht berücksichtigt. Wie erfolgt nun die korrekte Berechnung des Nettoentgelt bei geringfügiger Beschäftigung mit Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer auf die Mitarbeitern?
Vielen Dank.