Liebes Expertenteam,
bei uns ist eine Mitarbeiterin am 01.12.2021 eingetreten. Es wurde ein Vollzeitvertrag geschlossen, jedoch mit einer Zusatzvereinbarung, dass während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet wird. Nun ist die Mitarbeiterin während dieser Teilzeitbeschäftigung erneut schwanger geworden. Somit müsste der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitgehalt bezahlt werden. Da wir aber erst seit 01.12.2021 der Arbeitgeber sind, wäre meine Frage, was hier nun als Grundlage genommen werden muss für die Berechnung. Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.