Guten Abend, die Firma beauftragt Subunternehmer mit dem Ausfahren von Produkten.
Da werden Nachtzuschläge bezahlt, da die Produkte bei jeder Tageszeit zur Verfügung stehen müssen.
Es gibt weder im Arbeitsvertrag noch in einer Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag eine Regelung bei dem Subunternehmer.
Während der Krankheit hat die Firma deshalb keine Nachtzuschläge bezahlt.“
Wie ist das arbeitsrechtlich geregelt? Wie kann man das regeln, dass man diese bei EFZ nicht zu zahlen braucht? Danke