Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Arbeitnehmerin hat einen Pflegevertrag für ein Kind, der mit dem 18. Geburtstag endet.
Das Kind bzw. junger Erwachsener ist jetzt 23 Jahre alt, behindert und lebt noch bei der Arbeitnehmerin. Für die Krankentage Kind erfolgt die Anerkennung durch die Krankenkasse aufgrund der Behinderung. Wie lange wird das Kind für die Befreiung des Zusatzbeitrages berücksichtigt? Bis zum 18. oder 25. Lebensjahr? Entfällt später die Befreiung für den Zusatzbeitrag? Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Britta B.