Hallo,
wir haben leider vergessen in unserem Abrechnungsprogramm den Haken für "Elterneigenschaft nachgewiesen" bei einer Mitarbeiterin einzusetzen. Nun hat sie den Zusatzbeitrag eine Weile gezahlt und wir fragen uns, wie weit zurück, können wir den Zuschlag korrigieren. Nur für 2022?
Vielen Dank vorab