Guten Morgen,
unser Mandant möchte ab Januar 2025 eine Sonderzulage an seine Arbeitnehmer monatlich in Höhe von 150€ brutto zahlen. Diese soll weiterhin für die Inflation gezahlt werden. Bisher hatte er die 150€ über die Inflationsausgleichsprämie gezahlt, nun möchte er sie weiterhin zusätzlich zum Lohn brutto zahlen. Ist diese Zulage monatlich dem laufenden Entgelt zuzuordnen im Hinblick auf die Sozialversicherung?
Vielen Dank.