Expertenforum - Zulage Inflation ab 2025

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  • 01
    Zulage Inflation ab 2025

    Guten Morgen,


    unser Mandant möchte ab Januar 2025 eine Sonderzulage an seine Arbeitnehmer monatlich in Höhe von 150€ brutto zahlen. Diese soll weiterhin für die Inflation gezahlt werden. Bisher hatte er die 150€ über die Inflationsausgleichsprämie gezahlt, nun möchte er sie weiterhin zusätzlich zum Lohn brutto zahlen. Ist diese Zulage monatlich dem laufenden Entgelt zuzuordnen im Hinblick auf die Sozialversicherung?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Zulage Inflation ab 2025

    Guten Tag,
     
    neben der Steuerfreiheit ist die Inflationsausgleichsprämie auch von Sozialversicherungsabgaben befreit. Dies bedeutete, dass Arbeitgeber keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung abführen mussten.
    Die steuerlichen Regelungen zur Inflationsausgleichsprämie sind zum 31.12.2024 ersatzlos weggefallen. Insoweit gibt es hier keine steuerfreien und damit auch in der Sozialversicherung beitragsfreien zusätzlichen Zahlungen vor dem
    Hintergrund des Inflationsausgleichs mehr.
     
    Ab 01.01.2025 sind daher solche Zahlung als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zur Sozialversicherung zu qualifizieren.
     
    Sollten die zusätzlichen Zahlungen aus anderen Gründen steuerfrei sein, hat dies in der Regel auch Beitragsfreiheit zur Folge.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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