Guten Tag,
ein AG hat einem MA ein zinsfreies Darlehen in Höhe von 1.200 € gewährt.
Nun ist die Frage:
Muss der geldwerte Vorteil hier versteuert und verbeitragt werden? Oder gilt hier die Grenze von 2.600 € bis zu der das Arbeitgeberdarlehen lohnsteuerfrei gewährt werden kann?
Mir ist nicht ganz klar, ob bei der Freigrenze nur die Höhe des Darlehens oder des Darlehens inkl. des Zinsvorteils gemeint ist.
Können Sie mir weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus!
VG UKoerner