Hallo Expertenforum,
die Tätigkeit eines Zeitsoldaten endet zum 30.11.25. Danach macht er für einen Zeitraum von 12 Monaten eine berufsfördernde Massnahme, die er vom BVA München bekommt (in dieser Zeit bekommt er 75 % seines Gehaltes als Zeitsoldat weiter bezahlt). Er übt in dieser Zeit keine Tätigkeit aus. Ist er aufgrund dieser berufsfördernden Massnahme versicherungspflichtig zur Sozialversicherung, wenn ja zu welchen Sozialversicherungszweigen.
Vielen Dank