Sehr geehrtes Expertenteam,
von Personalkollegen haben wir erfahren, dass in deren Haus an Hand verschiedener Lohnarten bei der Auszahlung von Überstunden unterschieden wird zwischen -Entstehung der Überstunden war vor bis zu 4 Wochen und -Entstehung ist länger als 4 Wochen her, bis es zur Auszahlung kommt. Wir haben bislang immer nur ein und dieselbe Lohnart verwendet (die die U2-Berechnung beinhaltet) ohne auf eine Unterscheidung bei der Entstehung zu achten (natürlich immer so zeitnah wie möglich). Sieht das SV-Recht eine solche Unterscheidung vor?
Recht herzlichen Dank!