Guten Tag,
ist die Anmeldung der pauschalen Lohnsteuer (hier Fahrtkostenerstattung 15%) zwingend in dem Monat anzumelden, wo die Fahrtkosten entstanden sind oder kann, (bzw. muss) in dem Monat angemeldet werden, wo die Fahrtkosten dem Arbeitnehmer erstattet werden?
Vielen Dank