Expertenforum - zeitliche Zuordnung der pauschalen Lohnsteuer

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  • 01
    zeitliche Zuordnung der pauschalen Lohnsteuer

    Guten Tag,

    ist die Anmeldung der pauschalen Lohnsteuer (hier Fahrtkostenerstattung 15%) zwingend in dem Monat anzumelden, wo die Fahrtkosten entstanden sind oder kann, (bzw. muss) in dem Monat angemeldet werden, wo die Fahrtkosten dem Arbeitnehmer erstattet werden?

    Vielen Dank

  • 02
    RE: zeitliche Zuordnung der pauschalen Lohnsteuer

    Sehr geehrter Fragesteller,


    lohnsteuerlich sind die (pauschal versteuerten) Fahrtkostenerstattungen im Monat der Erstattung (Geldzufluss beim Arbeitnehmer) zu erfassen, da erst in diesem Zeitpunkt der entsprechende Aufwand beim Arbeitgeber entsteht (§ 40 Abs. 3 Satz 1 EStG) und im Falle der Abwälzung auf Arbeitnehmer dort zufließt (§ 40 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 Satz 2 EStG).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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