Hallo ins Expertenforum. Für Straßenwärter im kommunalen Bereich kann ein tägliches Zehrgeld in Höhe von 2,30 € gezahlt werden, wenn sie ihr Mittagessen nicht zuhause einnehmen können. Es ist nach meiner Meinung unstrittig, dass diese täglichen 2,30 € steuerfrei gezahlt werden kann.
Anstatt des täglichen Zehrgeldes kann aber auch eine monatliche Zehrgeldpauschale in Höhe von 70 € gezahlt werden. Meine Frage an die Experten dieses Forums, ist die monatliche Zehrgeldpauschale steuerpflichtiger Arbeitslohn? Und dann eventuell auch sozialversicherungspflichtig. Vielen Dank für Ihre Mühe. Gruß Folkert Hippen