Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Ehepaar ist beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt und bewohnt gemeinsam eine abgeschlossene Wohnung. Diese Wohnung hat der Arbeitgeber angemietet und überlasst diese unentgeltlich an das Ehepaar. In der Gehaltsabrechnung wurde bei beiden der geldwerte Vorteil in Höhe des Sachbezugswert für eine Unterkunft bei Belegung mit 2 Personen angesetzt.
Die Frau ist nun durch die Geburt eines gemeinsamen Kindes längere Zeit in Elternzeit.
So wie ich es sehe, wenn alles wie bisher laufen würde, hätte die Frau laufend den geldwerten Vorteil als Einnahme zu versteuern/verbeitragen und gleichzeitig würde eine Anrechnung auf das Elterngeld erfolgen, ist dies richtig?
Eine Alternative wäre, dass die "Wohnung" mit den tatsächlichen Kosten nur bei dem Ehemann verbeitragt/versteuert wird, sehen sie das auch so?
Gibt es noch weitere Alternativen? z. B. dass beim Ehemann der Sachbezugswert für eine Unterkunft mit 2 Personen belegt versteuert/verbeitragt wird, und die Ehefrau diesen Sachbezugswert an den Arbeitgeber überweist?