Expertenforum - Wohnsitz Österreich / Freiwillige Praktikum in Deutschland

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  • 01
    Wohnsitz Österreich / Freiwillige Praktikum in Deutschland

    Liebes AOK-Team,


    unser Praktikant hat seinen Wohnsitz in Österreich und ist bislang auch dort krankenversichert.


    Das Praktikum (3 Monate - kein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum) leistet er in Deutschland ab. Während des Praktikums wird er vorübergehend in Deutschland wohnen - eine regelmäßige Rückkehr nach Österreich ist aufgrund der Distanz unrealistisch.


    Wo ist er steuer- und sozialversicherungspflichtig?


    Über Ihre Unterstützung bei der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung freuen wir uns.

  • 02
    RE: Wohnsitz Österreich / Freiwillige Praktikum in Deutschland

    Guten Tag,
     
    das Sozialversicherungsrecht unterliegt dem Territorialprinzip. Dies bedeutet, dass die Rechtsvorschriften des Landes Anwendung finden, in denen die Beschäftigung ausgeübt wird. Ihr Praktikant unterliegt in der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung den Rechtsvorschriften Deutschlands.
     
    Ein nicht in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum wird wie ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis bewertet. Sie müssten eine Anmeldung zu einer wählbaren Krankenkasse erstatten.
     
    Wir bitten um Verständnis, dass wir zu der steuerlichen Fragestellung im Rahmen dieses Forums keine Antwort geben können.
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Wohnsitz Österreich / Freiwillige Praktikum in Deutschland

    Sehr geehrter Fragesteller,


    nachfolgend dürfen wir die lohnsteuerlichen Aspekte der Frage beantworten. Für die SV-Themen verweisen auf die Fachexperten Sozialversicherung.


    Gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 2 des Deutsch-Österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens liegt das Besteuerungsrecht für die Praktikumsvergütung in Deutschland. (Die Ausnahme gemäß Art. 20 Abs. 2 DBA ist nicht einschlägig.)


    Die Regeln der deutschen Lohnsteuer wären also anzuwenden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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