Expertenforum - Wohnen in der Schweiz arbeiten in Deutschland

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  • 01
    Wohnen in der Schweiz arbeiten in Deutschland

    Guten Tag,

    wir wissen im folgenden Fall nicht wo die Beitragspflicht ist und sind uns bei der Anstellung unsicher:

    ein zukünftiger Arbeitnehmer hat seinen ständigen Wohnsitz in der Schweiz und ist in Zürich mit Wohnsitz gemeldet. Er soll bei uns in 79227 Schallstadt beschäftigt werden, 40 Stunden die Woche, 8 Stunden täglich. Vereinbart ist Home Office in der Schweiz. Er kommt aber 2 mal die Woche je 1 Tag mit 8 Stunden, also 16 Stunden nach Schallstadt und kehrt an diesen Tagen nicht nach Zürich zurück. Übernachtet wird beim Vater in Schallstadt.


    Wir konnten hier keine entsprechende Regelung finden. Ist er in Deutschland beitragspflichtig, wenn ja mit welchen Beitragsgruppenschlüssel?


    Danke für Ihre Mühe.


    Gruss


    Markus Vecek

  • 02
    RE: Wohnen in der Schweiz arbeiten in Deutschland

    Guten Tag,
     
    nach den Regelungen der grenzüberschreitenden Telearbeit sind für diese Arbeitnehmer grundsätzlich die Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit des Staats anzuwenden, in dem der Arbeitgeber ansässig ist oder dessen Betriebsstätte liegt.
    Dies gilt jedoch nur wenn die Telearbeit im Wohnstaat weniger als 50 Prozent der gesamten Beschäftigung ausmacht.
     
    Nach Ihren Ausführungen wird im Wohnstaat Schweiz an 3 Arbeitstagen in der Woche im Homeoffice gearbeitet. Die restlichen 2 Arbeitstage erfolgen am Standort des Arbeitgebers in Deutschland.
     
    Da hier die Telearbeit an mehr als 50 Prozent der Gesamtarbeitszeit in der Schweiz geleistet wird, sind die Rechtsvorschriften der Schweiz bezüglich der Sozialversicherung zu berücksichtigen. Versicherungspflicht in Deutschland besteht nicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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