Guten Tag,
wir wissen im folgenden Fall nicht wo die Beitragspflicht ist und sind uns bei der Anstellung unsicher:
ein zukünftiger Arbeitnehmer hat seinen ständigen Wohnsitz in der Schweiz und ist in Zürich mit Wohnsitz gemeldet. Er soll bei uns in 79227 Schallstadt beschäftigt werden, 40 Stunden die Woche, 8 Stunden täglich. Vereinbart ist Home Office in der Schweiz. Er kommt aber 2 mal die Woche je 1 Tag mit 8 Stunden, also 16 Stunden nach Schallstadt und kehrt an diesen Tagen nicht nach Zürich zurück. Übernachtet wird beim Vater in Schallstadt.
Wir konnten hier keine entsprechende Regelung finden. Ist er in Deutschland beitragspflichtig, wenn ja mit welchen Beitragsgruppenschlüssel?
Danke für Ihre Mühe.
Gruss
Markus Vecek