Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Wochenarbeitszeit

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Minijobber möchte beim AG im Monat an 2 Montagen jeweils 11 Stunden mit einer Pause von 1 Stunde arbeiten. Ist dies überhaupt möglich? Kann hier die Reglung nach Arbeitsschutzgesetz nur ausnahmsweise 10 Std. Arbeit am Tag angewandt werden, wenn der AN nur an 2 Tagen die im Monat arbeitet? Vielen Dank

  • 02
    RE: Wochenarbeitszeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ich gehe davon aus, dass sich die 11 Stunden einschließlich der Pause verstehen, dass also der Arbeitnehmer lediglich 10 Stunden pro Tag arbeiten möchte.


    Ein solches Arbeitszeitmodelle ist gemäß § 3 S. 2 ArbZG zulässig. Entscheidend ist, ob die Arbeitszeit innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt auf max. 8 Stunden je Arbeitstag ausgeglichen wird. Da der Mitarbeiter nur an zwei Tagen im Monat arbeiten möchte, wird dieser Ausgleich unproblematisch erreicht.


    Es ist allerdings zu beachten, dass für die Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen gemäß § 3 ArbZG auch Arbeitszeiten aus einem etwaig anderen Arbeitsverhältnis zu berücksichtigen sind. In diesem Fall müsste geprüft werden, ob einer der Ausnahmetatbestände gemäß § 7 ArbZG einschlägig ist.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Wochenarbeitszeit

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    "Ich gehe davon aus, dass sich die 11 Stunden einschließlich der Pause verstehen, dass also der Arbeitnehmer lediglich 10 Stunden pro Tag arbeiten möchte."

    Leider nein, der AN will eine reine Arbeitszeit von 11 Std. + 1 Std. Pause an 1 Tag die Woche an 2 Tagen im Monat arbeiten. Ist diese so auch noch möglich?

    Vielen Dank Kluge

  • 04
    RE: Wochenarbeitszeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre ergänzende Information.


    Ein 11-Stunden-Arbeitstag ist grundsätzlich unzulässig, auch wenn der Arbeitnehmer nur an wenigen Tagen im Monat überhaupt arbeitet.


    § 3 ArbZG sieht als Grundsatz den 8-Stunden-Tag mit der Verlängerung auf zehn Stunden vor.


    Diese maximal zehn zulässigen Arbeitsstunden können auf Grundlage des § 7 ArbZG überschritten werden. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Tarifvertrag diese Überschreitung vorsieht. Sollte der Arbeitgeber nicht tarifgebunden sein, können die Regelungen des Tarifvertrages durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung „übernommen“ werden. Sollte weder ein Betriebs- noch Personalrat bestehen, können auch einzelvertragliche Vereinbarungen mit den Arbeitnehmern geschlossen werden. Voraussetzung auch in diesem letztgenannten Fall ist allerdings, dass ein Tarifvertrag die Überschreitung der höchstzulässigen Arbeitszeit gemäß § 3 ArbZG überhaupt vorsieht.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.