Eine Gesllschafter-Geschäftsführerin einer GmbH bezieht eine Witwenrente. Außerdem bezieht sie aus dem Geschäftsführeranstellungsvertrag mit der GmbH ein Gehalt. Sie hat das 58. Lebensjahr vollendet. Bislang war sie gesetzlich pflichtversichert. Da sie 100 % der Anteile an der GmbH erhalten/erworben hat und einen Anstellungsvertrag mit der GmbH hat, ist sie nunmehr nicht mehr sozialversicherungspflichtig. Sie hat deshalb einen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse gestellt. Von der Krankenkasse wurde ihr mitgeteilt, dass eine freiwillige Mitgliedschaft nicht zustande kommt, da sie in der Krankenversicherung der Rentner gemeldet ist.
Meiner Meinung nach ist dies nicht korrekt, oder? Meiner Meinung nach werden zwar auf die Witwenrente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einbehalten, allerdings gehört das GF-Gehalt zum Arbeitseinkommen und hierauf sind auch Beiträge fällig. Das GF-Gehalt übersteigt die BBG in der KV. Sie müsste doch dann den Höchsbeitrag in der freiwilligen KV bezahlen? Wenn ja, wird dieser zum Teil über den Rentenservice der Deutschen Post abgeführt und der Restbetrag ist von der Gesellschafterin an die Krankenkasse zu zahlen?