Hallo,
eine Mitarbeiterin war 2024 über der JAE und deshalb PKV versichert. Aufgrund der Erhöhung der betreffenden Grenze zum 01.01.2025 würde sie jetzt versicherungspflichtig werden. Sie hat sich ab 01.01.2025 nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V von der KV-pflicht befreien lassen.
Die AN überlegt nun, ob sie evtl. im Jahre 2025 ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes herabsetzt. Falls sie das macht, wirkt dann die Befreiung ab 01.01.2025 nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V dann auch auf diese evtl. Teilzeitbeschäftigung weiter oder müsste sich die AN, falls sie weiterhin PKV versichert sein möchte, dann nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V befreien lassen (die 5 Jahre hat sie) weil sie sonst versicherungspflichtig ab der Teilzeitbeschäftigung wäre?
Vielen Dank