Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ein Minijober bei seinem Hauptarbeitgeber nach längerer Krankheit mit einer Wiedereingliederung startet, gilt dann diese Wiedereingliederung auch für den Minijob? Oder was ist hier zu beachten?
In unserem Fall möchte der Minijober seine Tätigkeit (mit Beginn der Wiedereingliederung beim Hauptarbeitgeber) bei uns mit dauerhaft 3 Stunden pro Woche wieder aufnehmen. Vorher wurden 6 Stunden die Woche gearbeitet. Ist das so möglich (Änderungsvereinbarung würde vorausgesetzt)?
Mit freundlichen Grüßen
S. Franzen