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  • 01
    Wiedereingliederung und Minijob

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wenn ein Minijober bei seinem Hauptarbeitgeber nach längerer Krankheit mit einer Wiedereingliederung startet, gilt dann diese Wiedereingliederung auch für den Minijob? Oder was ist hier zu beachten?

    In unserem Fall möchte der Minijober seine Tätigkeit (mit Beginn der Wiedereingliederung beim Hauptarbeitgeber) bei uns mit dauerhaft 3 Stunden pro Woche wieder aufnehmen. Vorher wurden 6 Stunden die Woche gearbeitet. Ist das so möglich (Änderungsvereinbarung würde vorausgesetzt)?


    Mit freundlichen Grüßen

    S. Franzen


     

  • 02
    RE: Wiedereingliederung und Minijob

    Guten Tag,
     
    die stufenweise Wiedereingliederung, auch Hamburger Modell genannt, ist eine Maßnahme, bei der ein erkrankter Mitarbeiter schrittweise wieder in das Arbeitsleben integriert wird.
    Der behandelnde Arzt stellt einen Wiedereingliederungsplan auf, wenn der erkrankte Mitarbeiter die Beschäftigung zumindest teilweise wieder aufnehmen kann. Der Arbeitgeber, ggf. mit Beteiligung eines Betriebsarztes, muss der Maßnahme zustimmen. Der Mitarbeiter ist weiterhin arbeitsunfähig und bezieht in der Regel Krankengeld, Übergangs- oder Verletztengeld. Einen Anspruch auf Arbeitsentgelt für die geleisteten Arbeitsstunden besteht grds. nicht.
    Daraus ergibt sich, dass die stufenweise Wiedereingliederung bei dem Hauptarbeitgeber nicht automatisch auf den Minijob ausgeweitet wird.

    Wir empfehlen Ihnen, die zuständige Krankenkasse einzubinden, um eine verbindliche Klärung herbeizuführen, ob der behandelnde Arzt der Ausweitung auf den Minijob zustimmt. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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