Expertenforum - Wessen Arbeitszeit muss aufgezeichnet werden?

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Wessen Arbeitszeit muss aufgezeichnet werden?

    Hallo liebes Expertenteam,

    laut aktueller Gesetzeslage ist die Arbeitszeit von allen Mitarbeitern aufzuzeichnen.

    Wie schaut es in diesem Zusammenhang mit Personen aus, die z.B. Geschäftsführer einer GmbH sind?

    Sind diese Personengruppen auf Grund ihrer "Sonderstellung" im Unternehmen auch von der Pflicht zur Zeiterfassung ausgenommen?

  • 02
    RE: Wessen Arbeitszeit muss aufgezeichnet werden?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Pflicht der Arbeitgeber, Arbeitszeit zu erfassen, wird derzeit aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG hergeleitet. Der Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes ist in § 1 Abs. 1 dahingehend definiert, dass es dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dient. Wer Beschäftigter im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes ist, wird wiederum in § 2 Abs. 2 festgelegt. Geschäftsführer einer GmbH zählen hierzu nicht.


    Das heißt, auf derzeitiger Rechtsgrundlage besteht keine Verpflichtung zur Erfassung von Arbeitszeiten für Geschäftsführer.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.