Hallo liebes Expertenteam,
laut aktueller Gesetzeslage ist die Arbeitszeit von allen Mitarbeitern aufzuzeichnen.
Wie schaut es in diesem Zusammenhang mit Personen aus, die z.B. Geschäftsführer einer GmbH sind?
Sind diese Personengruppen auf Grund ihrer "Sonderstellung" im Unternehmen auch von der Pflicht zur Zeiterfassung ausgenommen?