Expertenforum - Wertguthaben Unter- und Obergrenzen für Sabbaticals

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  • 01
    Wertguthaben Unter- und Obergrenzen für Sabbaticals

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    in unserem Unternehmen gibt es eine Betriebsvereinbarung zu Sabbaticals (Wertguthabenvereinbarung). Allerdings sind wir jetzt auf eine uns bisher unbekannte Information zu Wertgrenzen gestoßen, welche bei Nichteinhaltung das Risiko beinhalten, dass die Wertguthabenauszahlungsphase nicht als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis qualifiziert würde. Dies wollen wir natürlich unbedingt vermeiden. Die entsprechende Formulierung:

    „Eine Beschäftigung gilt für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen für Zeiten von mehr als einem Monat als ausgeübt, wenn während der Freistellung Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung fällig ist und das monatlich fällige Arbeitsentgelt während der Freistellung nicht unangemessen von dem für die vorausgegangenen 12 Kalendermonate abweicht, in denen Arbeitsentgelt bezogen wurde. Das Arbeitsentgelt während der Freistellungsphase gilt dann noch als angemessen, wenn es im Monat mind. 70 % und max. 130 % des durchschnittlich gezahlten Arbeitsentgelts der unmittelbar vorangegangenen 12 Kalendermonate der Arbeitsphase beträgt.“


    Wir haben nun ein Auslegungsproblem und benötigen Ihre Unterstützung:

    Eine Beschäftigte (5.00 € Bruttoentgelt) möchte 16 Monate je 500 € ansparen und anschließend 6 Monate das angesparte Wertguthaben (1.333,33 €) in der Freistellungsphase ratierlich ausgezahlt bekommen. Dies wären dann aber nicht mindestens 70 % von 4.500 €. Allerdings würde der durchschnittlich während der Sabbaticallaufzeit von 22 Monaten gezahlte Betrag (16 Monate 4.500 € + 6 Monate 500 € im Durchschnitt also in 22 Monaten 3.636,36 €) 72,73 % von dem vollen Brutto vor der Sabbaticalvereinbarung (5.000 €) entsprechen. Wäre diese Vereinbarung dadurch sozialversicherungsrechtlich zulässig? Oder müsste man wirklich den Prozentsatz ermitteln indem man 1.333,33 € ins Verhältnis zu 4.500,00 € setzt - das wären dann lediglich 29,63 %.


    Eine weitere Frage, welche sich aus der Formulierung ergibt wäre, ob tatsächlich nur auf das Entgelt während der Ansparphase geschaut werden darf (auch wenn diese kürzer als 12 Monate ist).


    Gibt es für Wertguthabengrenzen-Berechnung Musterbeispiele, welche uns die Berechnung verdeutlichen könnten (GKV-Spitzenverband-Schreiben oder ähnliches)?


    Vielen Dank und viele Grüße

  • 02
    RE: Wertguthaben Unter- und Obergrenzen für Sabbaticals

    Hallo Mustermann,

    da wir unsere Nachforschungen zu Ihrer Anfrage noch nicht abschließen konnten, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir hierzu noch keine Stellungnahme abgeben können. Sobald diese abgeschlossen sind, werden wir Sie über das Ergebnis informieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Wertguthaben Unter- und Obergrenzen für Sabbaticals

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    vielen Dank für die schnelle Zwischeninformation. Ich freue mich auf das Ergebnis Ihrer Nachforschungen und bedanke mich für Ihre Unterstützung.

  • 04
    RE: Wertguthaben Unter- und Obergrenzen für Sabbaticals

    Hallo Mustermann,
     
    zunächst bedanken wir uns für Ihre Geduld und bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums nicht auf einzelne Beispielsberechnungen eingehen können. Dies würde den Rahmen dieses Forums sprengen.
     
    Gerne erhalten Sie von uns die folgende grundsätzliche Stellungnahme zu Ihrer Anfrage.
     
    Eine Wertguthabenvereinbarung im Sinne des § 7b SGB IV hat u.a. Regelungen über die Angemessenheit der Höhe des während der Freistellung fälligen Arbeitsentgelts zu beinhalten. Das monatliche Arbeitsentgelt darf in der Freistellungsphase nicht unangemessen von dem Arbeitsentgelt der der Freistellungsphase vorangegangenen zwölf Kalendermonate, in denen Arbeitsentgelt bezogen wurde, abweichen.  
     
    Das bedeutet u.a., dass das Arbeitsentgelt in der Freistellungsphase das vorherige Arbeitsentgelt nicht unangemessen übersteigen darf. Ist die Angemessenheit des Arbeitsentgelts nicht gegeben, fehlt es an den unabdingbaren Voraussetzungen der Beschäftigungsfiktion.
     
    Das Arbeitsentgelt während der Freistellungsphase gilt dann noch als angemessen, wenn es im Monat mindestens 70 % und maximal 130 % des durchschnittlich gezahlten Arbeitsentgelts der unmittelbar vorangegangenen zwölf Kalendermonate der Arbeitsphase beträgt.
     
    Mit dieser Regelung soll nach Intention des Gesetzgebers insbesondere erreicht werden, dass zum einen der bisherige Lebensstandard auch in der Freistellungsphase in etwa gewahrt bleibt, zum anderen soll verhindert werden, dass der Sozialversicherungsschutz mit Minimalbeiträgen begründet werden kann.
     
    Andere Berechnungen nach zur Ermittlung der Angemessenheit des Arbeitsentgelts während der Freistellungsphase sind nach unserem Verständnis nicht zulässig und haben zur Folge, dass die Wertguthabenvereinbarung sozialversicherungsrechtlich nicht möglich ist. In einem solchen Fall endet das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis spätestens nach Ablauf eines Monats.

    Das aktuelle gemeinsame Rundschreiben der Spitzenverbände zur Sozialversicherung über die „Sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen; Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht“ vom 31.03.2009 – in dem Sie auch weitergehende Informationen mit Beispielen zur Angemessenheit des Arbeitsentgelts während der Freistellungphase finden – lässt uns zu keinem anderen Ergebnis kommen.
     
    Da uns bewusst ist, dass die Thematik in der Praxis nicht immer einfach umzusetzen ist, empfehlen wir Ihnen, aus Gründen der Rechtssicherheit die einzugsberechtigte Krankenkasse zu kontaktieren und eine sozialversicherungsrechtliche Stellungnahme anzufordern.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 05
    RE: Wertguthaben Unter- und Obergrenzen für Sabbaticals

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort und den Verweis auf das Schreiben des GKV Spitzenverbandes.

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