Sehr geehrtes Expertenteam,
unsere Werkstudentin (geboren 21.03.2000) hat uns betreffend ihrer Versicherung eingereicht, dass sie ab dem 21.03.2025 nicht mehr familienversichert ist und sich jetzt gesetzlich versichern muss.
Die entsprechende Mitgliedsbescheinigung hat sie uns von der neuen Krankenkasse eingereicht, wo auch hervorgeht, dass die Mitgliedschaft voraussichtlich ab dem 21.03.2025 beginnt.
Ist die Anmeldung bei der neuen Krankenkasse tatsächlich zum 21.03.2025 vorzunehmen oder erst ab dem 01.04.2025?
Vorab besten Dank.