Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Werkstudentin ist bei uns ausschließlich in den Abend- und Nachtstunden tätig. Sie plant jetzt, bei einem weiteren Arbeitgeber zusätzlich tagsüber zu arbeiten.
Mit beiden Arbeitsverhältnissen zusammen käme sie wöchentlich über die 20-Std.-Grenze.
Wäre dies im Rahmen der Werkstudententätigkeit möglich?
Danke vorab für Ihre Antwort.