Liebes Experten-Team,
Ein Werkstudent der bei einem Mandanten tätig ist, muss im März 2023 von der Uni aus 4 Wochen ein Vollzeit-Pflichtpraktikum (unbezahlt) bei einem anderen AG machen.
Kann er trotzdem im Rahmen der gesetzlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit noch als Werkstudent tätig sein?
Durch das Vollzeit-Pflicht-Praktikum sollte ja das Studium weiterhin die Hauptbeschäftigung sein, oder sehe ich das falsch?