Expertenforum - Werkstudententätigkeit bei ruhendem Beschäftigungsverhältnis (im selben Unternehmen) möglich?

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  • 01
    Werkstudententätigkeit bei ruhendem Beschäftigungsverhältnis (im selben Unternehmen) möglich?

    Hallo liebes Expertenteam,


    Sachverhalt:

    - Mitarbeiter absolviert eine 2-jährige Technikerschule in Vollzeit (an einer staatlich anerkannten Fachschule)

    - das bestehende Arbeitsverhältnis wird mittels Vereinbarung für die Dauer der Technikerschule ruhend gestellt

    - in den Ferien während der Technikerausbildung möchte der Mitarbeiter nun im selben Unternehmen im Rahmen einer Werkstudententätigkeit arbeiten


    Meine Frage: Ist dies bei ruhendem Arbeitsverhältnis überhaupt möglich? Kann der "ruhende" Mitarbeiter dann vom Werkstudentenprivileg (nur RV-Pflicht) profitieren?


    Danke für eine Rückmeldung.

     

  • 02
    RE: Werkstudententätigkeit bei ruhendem Beschäftigungsverhältnis (im selben Unternehmen) möglich?

    Hallo Tulpe2010,
     
    da nach Ihrer Schilderung das Beschäftigungsverhältnis arbeitsrechtlich während des Besuchs der Technikerschule weiterhin besteht, ist sozialversicherungsrechtlich eine Abmeldung (nach Ablauf eines Zeitmonats nach dem letzten Tag der Entgeltzahlung) mit dem Meldegrund „34“ zu übermitteln.
     
    Schüler von Fachschulen und Berufsfachschulen sind grundsätzlich den ordentlichen Studierenden an einer Hochschule oder Fachhochschule gleichzustellen.

    Solche Schulen sind neben den staatlich anerkannten Fachschulen auch andere Bildungseinrichtungen, die berufliche Bildungsgänge mit einem berufsqualifizierenden Abschluss anbieten, zum Beispiel Techniker- und Meisterschulen.

    Demzufolge kann die während der Technikerschule ausgeübte Beschäftigung im Rahmen der Werkstudentenregelung abgerechnet werden, sofern die weiteren Voraussetzungen  vorliegen. Die Tatsache, dass das „Hauptarbeitsverhältnis“ ruht, hat hier keine Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung. 

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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