Wir beschäftigen im technischen Bereich einen Werkstudenten.
Im Januar hat er in 2 Wochen die 20-Stunden-Grenze überschritten.
In der ersten Woche hat er allerdings an 3 von 5 Tagen nachts in der Zeit von
18.00h - 01.00 bzw. in der 2. Woche an 4 von 5 Tagen ab 18.00h gearbeitet.
Ist damit der Werkstudentenstatus weiterhin gegeben , da die Arbeit vorwiegend nachts erfolgte und das Studium damit weiterhin im Vordergrund steht?
Danke für Ihre Unterstützung.