Sehr geehrtes Expertenforum,
wir haben einen ordentlich Studierenden mit einem befristeten Arbeitsvertrag vom 15.09.2025 bis 28.02.2026. Im Vertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden festgelegt. Die Lage der Arbeitstage ist mit dem Vorgesetzten abzustimmen. Das Entgelt wird rund 990 EUR betragen.
Jetzt steht fest:
Der Student wird die 15 Stunden an 2 Tagen pro Woche arbeiten. Insgesamt kommt er für den Zeitraum somit auf 48 Arbeitstage.
Nun ist die Frage: kann er als kurzfristig beschäftigt abgerechnet werden, auch wenn die Anzahl der Arbeitstage im Vertrag nicht geregelt ist? Oder ist hier mit der Werkstudentenregelung abzurechnen?
Für Ihre Unterstützung im Voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
G. Zimmermann