In den Terminplänen der Universitäten findet man unterschiedliche Bezeichnungen, wie z. B.
- Ende der Vorlesungszeit zum xx.xx.2025
- Semesterferien ab xx.xx.2025 (aber später als Ende der Vorlesungszeit, da dazwischen noch Prüfungszeitraum von xx.xx.2025 bis xx.xx.2025)
- Vorlesungsfreie Zeit
- Vorlesungszeiten: Veranstaltungen aber nur vom xx.xx.xx bis xx.xx.xxxx
Darf ich für den Werkstudenten sowohl die
vorlesungsfreie Zeit,
die Zeit der Nicht-Veranstaltungen während der Vorlesungszeit als auch
die Semesterferien
als Zeiträume werten, in denen mehr als 20 Std./Woche gearbeitet werden darf?
Vielen Dank!