Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten einen Werkstudenten einstellen.
Dieser hat im April 2024 das 30. Lebensjahr erreicht und studiert ab dem Wintersemester 2024/2025 im 21 Fachsemester im Studiengang Rechtswissenschaften mit dem Abschlussziel das Staatsexamen zu erreichen.
Können wir diesen Werkstudenten gemäß dem Werkstudentenprivileg in der Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung frei abrechnen?
Falls nicht ist der Werkstudent in allen Zwischen pflichtig? Welche Personengruppe ist per DEÜV in diesem Fall zu melden?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen