Hallo Expertenteam,
wir haben in unserem Bereich Werkstudenten, die auch Rufbereitschaft übernehmen. Unsere Frage dazu, in wie weit die Rufbereitschaft bei der Beurteilung der 20-h-Grenze berücksichtigt werden muss. M. E. nur, wenn auch ein tatsächlicher Einsatz mit entsprechenden Einsatzzeiten vorliegt. Wenn es zu keinem Einsatz komm und nur die Pauschale für die Bereitschaft gezahlt wird, sollte das doch keinen Einfluss auf die 20-h-Grenze haben. Richtig?
Viele Grüße
A. Myrach