Hallo Experten-Team,
wir haben seit Anfang des Jahres einen Werkstudenten bei uns beschäftigt. Mit seiner Tätigkeit in unserem Unternehmen unterliegt er der 20-Stunden Grenze und erfüllt somit den Werkstudentstatus. Sollte der Mitarbeiter nun ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis bei einem weiteren Arbeitgeber beginnen, an welchem er ausschließlich an den Wochenenden beschäftigt wäre, und somit die 20-Stunden-Grenze überschreitet, würde er somit seinen Werkstudentstatus verlieren und die Tätigkeit müsste bei uns als Arbeitgeber als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis abgerechnet werden?
Greift hier evtl. auch die 26 Wochen Regelung?
Für die Beantwortung meiner Frage danke ich bereits im Voraus.